Hygienekonzept für den Spielbetrieb

Hygienekonzept 2020

 

Die Vorgaben, auf denen die Inhalte dieses Hygienekonzepts beruhen, sind die Veröffentlichungen des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das Rahmenhygienekonzept Sport.
Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.

Hyginekonzept 2020

 

 

 

 

HYGIENEKONZEPT


SV Wortelstetten
zur Durchführung von
Trainingseinheiten und Spielen
im Junioren- und Seniorenbereich
Stand: 18. September 2020


Vereins-Informationen


Verein: SV Wortelstetten
Ansprechpartner für Hygienekonzept:
• Stefan Kratzer (1. Vorstand, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
• Michael Kratzer (Ansprechpartner Jugend, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
• Stephan Wolf (Ansprechpartner Senioren, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Adresse der Sportstätte: In der Au 25, 86647 Buttenwiesen
Ort, Datum: Wortelstetten, 18.09.2020


Vorbemerkung
Die Vorgaben, auf denen die Inhalte dieses Hygienekonzepts beruhen, sind die Veröffentlichungen
des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und des Bayerischen
Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
und das Rahmenhygienekonzept Sport.
Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine
Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der
genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.


1. ALLGEMEINE HYGIENEREGELN


• Grundsätzlich gilt das Einhalten der Abstandsregel (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb
des Spielfelds. Falls die Abstandsregel außerhalb des Spielfelds einmal nicht eingehalten
werden kann, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
• In Trainings- und Spielpausen ist die Abstandsregel auch auf dem Spielfeld einzuhalten.
• In geschlossenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung
zu tragen.
• Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
• Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
• Jeder Spieler verwendet eine eigene Getränkeflasche
• Torhüter sollen ihre Torwarthandschuhe nicht mit Speichel befeuchten.
• Kein Abklatschen, In-den-Arm-nehmen und gemeinsames Jubeln.

 

2. VERDACHTSFÄLLE COVID-19


• Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten (Spieler,
Offizielle, Zuschauer) nur möglich bei symtomfreiem Gesundheitszustand.
• Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw.
diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius),
Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome. Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei
anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
• Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur
Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainingsbetrieb und
Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der
betreffenden Person.


3. ORGANISATORISCHES


Feste Trainingsgruppen
• Voraussetzung für die Durchführung von Trainingsbetrieb und Spielbetrieb mit Kontakt sind
feste Trainingsgruppen.
Kontaktdatenerfassung
• Von jeder am Trainingsbetrieb und Spielbetrieb teilnehmenden Person (Spieler, Aktive,
Zuschauer) hat eine Kontaktdatenerfassung zu erfolgen.
• Diese beinhaltet den Namen und sichere Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-
Adresse bzw. Anschrift) jedes Teilnehmers.

• Beim Spielbetrieb müssen die Daten sämtlicher im ESB eingetragenen Personen nicht
erfasst werden, da diese über den ESB bereits erfasst sind.
• Eine Übermittlung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der
Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden
erfolgen.
Organisation
• Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainingsund
Spielbetriebs sind Stefan Kratzer, Michael Kratzer und Stephan Wolf.
• Das verwendete Material beschränkt sich auf das Nötigste. Bälle und Markierungshütchen
werden möglichst vor dem Training / Spiel desinfiziert bzw. alternativ gründlich gereinigt
und auf dem Platz bereitgestellt.
• Trainingsleibchen / Trikots werden ausschließlich von einem Spieler pro Training getragen
und nicht getauscht. Nach dem Training werden die Leibchen / Trikots gewaschen.
• Nach dem Training / Spiel werden die verwendeten Materialien desinfiziert.
• Für die Spieler, Offiziellen und Zuschauer werden ausreichend Waschgelegenheiten,
Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt. Sanitäre Einrichtungen sind mit
ausreichend Seifenspendern und Einmalhandtüchern auszustatten.
• Alle Trainer*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainingsbetrieb und
Spielbetrieb eingewiesen.
• Vor Aufnahme des Trainingsbetriebs und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den
aktiven Trainingsbetrieb und Spielbetrieb involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die
Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins,
vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige
Funktionsträger*innen.
• Sollten anwesende Personen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, wie z. B.
Fieber oder Atemwegsbeschwerden, so haben diese umgehend das Sportgelände zu
verlassen.
• Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des
Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.
• Die maximal zulässige Zuschauerzahl in Höhe von 200 wird durch geeignete Kontrollen
nicht überschritten.


4. ZONIERUNG


Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:
Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“
• In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung) befinden sich nur die für den
Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb notwendigen Personengruppen:

◦ Spieler*innen
◦ Trainer*innen
◦ Funktionsteams
◦ Schiedsrichter*innen
◦ Ordnungsdienst
Zone 2 „Umkleidebereiche“
• In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
◦ Spieler*innen
◦ Trainer*innen
◦ Funktionsteams
◦ Schiedsrichter*innen
◦ Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
• Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen einer Mund-Nasen-
Bedeckung.
• Für die Nutzung im Trainingsbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen
unterschiedlichen Teams vorgesehen.
• In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.
• Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie
zeitlicher Versetzung / Trennung.
• Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige
Minimum beschränkt.
Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“
• Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID19-
Falles unter Spielern, Offiziellen und Zuschauern zu ermöglichen, ist eine Dokumentation
mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen.
• Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der
Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte
Außenbereiche) sind.


5. TRAININGSBETRIEB


• Trainer*innen informieren die Trainingsgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des
Hygienekonzepts.
• Das Trainingsangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher
Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel eingeplant.

6. SPIELBETRIEB


Zuschauer
• Strikte Kontrolle und Einhaltung der zulässigen maximalen Zuschauerzahl in Höhe von 200
Zuschauer.
• Klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen (siehe Zonierung)
• In allen Innenbereichen (z. B. Toiletten) ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
• Möglichkeiten zu Händewaschen und/oder desinfizieren sind bereitzustellen
Kabinen (Teams & Schiedsrichter)
• Die Abstandsregel ist jederzeit einzuhalten; sollte dies einmal nicht möglich sein, so ist eine
Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
• Es halten sich nur die unbedingt erforderlichen Personen in den Kabinen auf.
• Abstandsmarkierungen in den Kabinen erleichtern das Einhalten des Mindestabstandes.
• Zur Wahrung des Mindestabstandes erfolgt das Umziehen ggf. in wechselnden Gruppen.
• Spiel- und Halbzeitbesprechungen oder Mannschaftssitzungen werden nach Möglichkeit im
Freien durchgeführt.
• Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen ist auf ein Minimum zu beschränken.
• Mannschafts- und Schiedsrichterkabinen werden regelmäßig gereinigt und Kontaktflächen
desinfiziert.
• In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.
Aufwärmen
• Das Aufwärmen findet in räumlich getrennten Bereichen statt, in denen vor allem die
Einhaltung der Abstandsregel zu anderen Personen und zum Zuschauer-Bereich
gewährleistet ist.
• Die Equipment-Kontrolle durch den Schiedsrichter erfolgt im Außenbereich. Wenn hierbei
kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, ist vom Schiedsrichter eine Mund-Nasen-
Bedeckung zu tragen.
Einlaufen der Teams
• Kein gemeinsames Einlaufen der Mannschaften
• Kein „Handshake“
Trainerbänke / Technische Zone
• Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in
der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.

• Ist bei Spielen (z. B. Kleinfeld) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich,
halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils
die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.
• Auf der Auswechselbank jedes Teams ist auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten.
Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu
tragen.